Was ist eigentlich Haftung und wofür kann ich haftbar gemacht werden?
Diese Fragen hat in meinem letzten Podcast Björn Stäwen, Fachanwalt für Medizinrecht von der kwm – Kanzlei für Wirtschaft und Medizin, beantwortet. Gemeinsam haben wir uns die rechtlichen Hintergründe zum Thema Haftung angeschaut. Den Podcast finden Sie am Ende des Beitrags.
Am Ende bleibt eine Frage unbeantwortet: Was kann ich tun um mich und mein (zukünftiges) Vermögen zu schützen?
Diese Frage gilt es für jede Person zu klären, egal ob im Privaten, Beruflichen oder Straßenverkehr. Der Gesetzgeber hat das Thema der Haftung im Bereich der Kfz-Zulassung schon streng geregelt: Kein Auto kann ohne den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung angemeldet werden.
Auch im Bereich der Niederlassung gibt es Regelungen: Praxisinhaber sind offiziell dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Umfang wird hier aber eher als Empfehlung ausgesprochen und ist nicht so streng kontrolliert.
Wieso sollte ich nun eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Für Schäden, die wir dritten zufügen, werden wir haftbar gemacht. Wir haften mit unserem jetzigen und zukünftigen Vermögen und auch eine mögliche Insolvenz befreit uns nicht von dieser Pflicht. Für relativ kleines Geld lassen sich hier also Schäden absichern. So schön es ist, dass auch versichert ist, wenn ich versehentlich meinen Kaffee über den Laptop eines Kollegen gekippt habe und dieser repariert werden muss, wird mich das wahrscheinlich nicht in den Ruin treiben.
Es geht vielmehr um die „großen“ Schäden, welche im Worst Case auch in den Millionen-Bereich gehen können. Dabei wird grundsätzlich in Sach-, Personen- und Vermögensschaden unterschieden. Was es damit genau auf sich hat, erklärt Björn Stäwen nochmal im Podcast.
Zum eigenen Schutz
Ja, richtig gelesen, man kann sich selbst schützen. Leider gibt es immer noch rund 30%, die ohne Haftpflicht-Versicherung unterwegs sind. Hier ist also, wenn diese Personen nicht liquide sind, kein Schadensausgleich zu erwarten. Ist in meiner eigenen Versicherung aber die sogenannte „Forderungsausfalldeckung“ mit abgesichert, kommt meine Versicherung für den Schaden auf.
Im Beruflichen haftet doch mein Arbeitgeber?
Jein. Wofür genau der Arbeitgeber haftet, erklärt Björn Stäwen im Podcast.
Im Allgemeinen ist das sogenannte „Restrisiko“ nicht mit abgesichert. Sollten Sie außerhalb der Praxis Ratschläge geben, Erste-Hilfe leisten, Gutachten schreiben oder ähnliches, ist dies nicht mit abgesichert. Ebenso wenn die Versicherung des Arbeitgebers Sie für fahrlässiges Verhalten in Regress nehmen möchte, also von Ihnen den Schadensausgleich fordert. Hier greift dann nur eine eigene Versicherung.
Tipp: Sollte der Arbeitgeber Ihnen versichern, dass Sie auch außerhalb der Praxis versichert sind und nicht in Regress genommen werden können, lassen Sie sich das unbedingt schriftlich geben. Denn: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.
Was sollte ich nun tun?
Einige wichtige Bedingungsbausteine sind oben schon genannt. Genauso relevant sind die Versicherungssummen und mögliche Selbstbeteiligungen.
Für relativ wenig Geld lässt sich dieses existenzielle Risiko absichern. Insbesondere für Assistenz(zahn)ärztinnen und -ärzte sowie Studenten gibt es diverse Sonderkonzepte, mit denen man wahres Geld sparen kann ohne auf Leistung zu verzichten.
Binden Sie sich nicht zu lange an eine Gesellschaft. Mehrjährige Verträge, die über das Ende der Assistenzzeit hinaus gehen, bergen das Risiko der Beitragsanpassung und eben dies sollte zuvor mit betrachtet werden, damit die Lösung möglichst langfristig passt.
Bei Fragen: Gerne melden 😉